![]() Geb. vor 1585.
Gest. nach 1631, Alter mindestens 46 Jahre 1) aus dem St.Gallerland, erhielt 1631 das Nidwaldner Landrecht
Verheiratet ca. 1600 mit:
Kind:
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Quellen
1), Zusatztext: Seite 902), Zusatztext: Seite 62
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