![]() Geb. vor 1512.
Gest. 1531, Alter mindestens 19 Jahre 1) erhielt 1527 mit seinen Söhnen das Urner Landrecht, fiel im Kappelerkrieg
Verheiratet vor 1527 (verheiratet mindestens 4 Jahre) mit:
N.N.
Kinder:
1.
![]() Geb. vor 1527. Gest. nach 1527 erhielt 1527 das Urner Landrecht 2.
![]() Geb. vor 1527. Gest. nach 1527 erhielt 1527 das Urner Landrecht |
Quellen
1) Quelle: [74] = Schweizerisches Geschlechterbuch, Zusatztext: Bd. 4, Seite 69Benutzerkommentar | Es gibt 0 Benutzerkommentare. |
---|