Stammlinie Bonstetten
Quellen zur Person 1) 2) 3) 4) Dynastengeschlecht des alten Zürichgaues. Erstes Vorkommen 1122. Ratsgeschlecht des Freistaats Bern. Eintritt in das Bernische Bürgerrecht 1463. Eintritt in den Grossen Rat 1542. Eintritt in den Kleinen Rat 1595. Geschichtliches. I. Vor Eintritt in das Bernische Bürgerrecht. Über den Ursprung dieses uralten Dynastenhauses herrscht nicht volle Klarheit. Möglicherweise ist es eines Stammes mit den Freien von Eschenbach, von Seidenbüren und von Rüssegg, deren Besitzungen denjenigen der Herren von Bonstetten sehr nahe gelegen waren. Ältere Schreibarten des Namens sind Bonstadin, Bonstetin, Ponstetten etc., (in den Urkunden ist es oft schwer, sie von den Herren von Bottstein zu unterscheiden). In den Monumenta boica werden genannt Albrecht von Pumstetten 1133, Enz von Paumstetten 1135, Ehrenfried von Ponstetten und Hetzel von Paumstetten 1150; da von diesem Zeitpunkt an keine Träger dieses Namens mehr in Bayern erscheinen und urkundlich zum ersten Mal im Gebiet der heutigen Schweiz Heinrich v. Bonstadin 1122 «nobilis vir» mit seinem Freund Conrad v. Seldenbüren in einer Urkunde zugunsten des Klosters Engelberg erscheint, so besteht auch wieder die Hypothese, dass die in diesen Gegenden begüterten welfischen Herzoge von Bayern den Stamm der Paumstetten in die Schweiz versetzt hätten, wo er der nun abgegangenen Burg Bonstetten am Albis den Namen gab. Johannes de Bonstetin führte - allerdings ganz vereinzelt - in seinem Schild an einer Urkunde vom 24. September 1251 (St.-Arch. Zürich, Fach Konstanz Nr. 987) eine Staude oder Baum mit rankenartig verschlungenen Zweigen , was für eine ehemalige Namensform «Baumstetten» einigermassen zu sprechen scheint. Von einigen Chronisten werden freilich schon Ulrich, Abt von St.Gallen gest. 960 (nach andern ein v. Bottstein!) und zwei Bischöfe von Konstanz den Herren v. Bonstetten zugeschrieben, worunter Rumold 1052 - 59, später Propst zu Goslar und Abt zu Rheinau, in dessen Schutz und Schirm Kaiser Heinrich III. sterbend seine Gemahlin Agnes empfahl und ihm seine Tochter Mathildis, die spätere Gemahlin des Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden, zur Erziehung anvertraute. Wie dem nun sei, urkundlich wird die Familie zum ersten Mal 1122 mit dem schon erwähnten Heinrich von Bonstetten genannt, dessen freiherrlicher Rang aus der Bezeichnung «vir nobilis» hervorgeht. Ein Conrad von Bönstetten ist Zeuge 1155 mit andern Herren, worunter der Markgraf Wernher von Baden, bei einer Schenkung an das Kloster St. Martin auf dem Zürichberg. Im XIII. Jahrhundert erscheinen während drei Generationen Mitglieder der Familie als Inhaber der Reichsvogtei von Zürich und St. Gallen. Hermann von Bon Stetten, Freiherr und kaiserlicher Reichsvogt zu Zürich 1215 für Friedrich II. von Hohenstaufen, verbürgt sich am 2. Juni 1225 für die Familie von Schnabelburg in einem Streit, den sie mit der Propstei Zürich hatte. Heinrich und Ulrich figurieren im Juni 1217 als Zeugen beim Urteilsspruch des Grafen Rudolf von Habsburg zwischen Einsiedeln und Schwyz. In zahlreichen Urkunden des Klosters Kappel, des Stiftes Zürich und anderer Gotteshäuser findet man Hermann II., ebenfalls kaiserlicher Reichsvogt und Landrichter im Thurgau und im Aargau (vicem laugravii gerens in Reusstal). Als Zeuge erscheint er mit andern Herren am 29. September/14. November 1272 anlässlich der Heirat der Tochter des Grafen Rudolfs von Habsburg (des späteren Kaisers) mit dem Grafen Meinrad von Tirol. Als Landrichter des Thurgaus gibt er am 1. Mai 1275 den Spruch, dass 10jährigem unangefochtenem Besitz 10jährige Verjährung folgen solle; in der gleichen Eigenschaft beurteilt er mit andern am 22. April 1277 einen Streit zwischen den Königssöhnen und dem Kloster Wettingen. Als Richter des königlichen Hofes erscheint er 1286 zu Augsburg, in Thüringen 1290 und in Basel und Baden 1291. Von seiner Gemahlin Williburga (von Kyburg?) hatte er zwei Söhne, Johann, der jung starb und zu Kappel begraben wurde, und Hermann III., ebenfalls Reichsvogt und Landrichter. Als Landrichter des Thurgaus bestätigte dieser 1293 der Stadt St. Gallen im Namen König Adolfs von Nassau die ihr von Rudolf von Habsburg erteilten Rechte; in der gleichen Eigenschaft präsidierte er auch 7. Januar 1300 bei der Verpfändung der Burg und Stadt Greiffensee mit dem Glattsee durch die Gräfin Elisabeth von Habsburg an die beiden Hermann v. Landenberg Vater und Sohn. Um 1300, vor seinem Vater, muss Hermann III. verstorben sein, von seiner Gemahlin Ofemia (von Rapperswyl?) laut Familienarchiv einen Sohn Johann, Herrn auf Uster und Landvogt der Herzöge von Österreich im Ober-Elsass, Sundgau und Aargau um 1320 hinterlassend. Johanns einer Sohn Rudolf, vermählt in erster Ehe mit Juliana, Gräfin von Habsburg-Lauffenburg (Tochter Johanns I. von H.-L.) und nachmals mit einer Freiin v. Brandis, hinterliess von seiner ersten Gemahlin Hermann, Fürstabt von St. Gallen 1333 - 60 und Anna, Stiftsdame - nach einigen Äbtissin - des Fraumünsters in Zürich. Obiger Hermann, vom Papst Johann XXII. 1333 zu Avignon zum Abt von St. Gallen ernannt und 1335 zu Nürnberg von Kaiser Ludwig von Bayern mit Szepter, Kuss und Ring mit Reichsfürstenlehen belehnt, genoss den Ruf eines humanen und gerechten Kirchenfürsten; unter seiner Regierung gelangte namentlich auch der Leinwandhandel in St. Gallen zu hoher Blüte. Rudolfs Sohn aus zweiter Ehe, Johann, wurde 1350 in der Mordnacht von Zürich mit dem Grafen von Habsburg gefangen genommen und 5 Jahre im Wellenturm eingekerkert gehalten; vom Hause Österreich wurde ihm 1300 Winterthur und die Grafschaft Kyburg für 6000 Goldgulden verpfändet, aber bald wieder ausgelöst. Bei Sempach befehligte Johann 1386 einen Heerhaufen Herzog Leopolds, doch wurde die Schlacht schon vor seinem Eingreifen entschieden. Seine Gemahlin und sein Todestag sind unbekannt. Stammvater aller späteren Herren v. Bonstetten ist Ulrich, des obgenannten Rudolfs Bruder, der als letzter seines Hauses auf der alten gleichnamigen Stammburg am Albis residierte und noch 1326 auf der Burg Bonstetten urkundete. Bald nach der Mordnacht von Zürich wurde Bonstetten von den Zürchern annektiert und zerstört, später allerdings wieder restituiert. Ihren Sitz verlegte die Familie auf Uster, welche Burg sie teils durch Kauf, teils laut Miscellaneen des Dechanten Albrecht v. B. (siehe unten) durch Allianz mit einer Gräfin v. Rapperswil erworben hatte. Von Anna v. Seon, mit welcher er reiche Vergabungen an die Kirche von Uster stiftete, hinterliess Ulrich bei seinem 1353 erfolgten Tode einen Sohn, der gleichfalls Ulrich hiess. Ebenfalls bei der Mordnacht von Zürich gefangen genommen und mehrere Jahre im Wellenturm eingesperrt, wurde dieser jüngere Ulrich 1370 österreichischer Landvogt im Aargau, Thurgau und Elsass und fand 1388 bei Näfels den Tod. Seine Gemahlin war Adelheid Manesse von Manegg, eine Tochter des bekannten Bürgermeisters von Zürich Rüdiger Manesse. Ihr Sohn Johann, Herr zu Uster, Wildberg, Gündisau, Blumenegg, Hohensax und Forstegg (die letztgenannten Burgen waren ihm 1406 von Österreich für 1200 Gulden verpfändet worden), vermählte sich mit Anna v. Hohen-Landenberg, der Tochter Ulrichs von H.-L., Herrn zu Werdegg. Mit seinen Vesten Wildberg, Gündisau und Hohensax leistete er bewaffneten Widerstand gegen die Appenzeller und trat mit Uster, Wildberg und Gündisau 1407 in ein Burgrecht mit Zürich; um 1437 starb er. Sein Sohn Kaspar erwarb 1434 kaufweise Werdegg, Gündisau und Hittnau und wurde am 1. Oktober 1442 von König Friedrich III. mit Uster, als einem Österreichischen Lehen, neu belehnt. Im Jahre 1445 erscheint er als Zuzüger Kaiser Sigismunds zu Winterthur; nach der Hinrichtung der Besatzung von Greiffensee liess er von seiner Burg Uster aus durch seine Reisigen bei Laternenschein die 80 Gefallenen begraben. Von seiner Gemahlin Louisa, der Tochter des Grafen Eberhard v. Sax und der Gräfin Elisabeth v. Werdenberg-Sargans, hinterliess Caspar u.a. drei Söhne, Jakob Johann, Andreas Roll, den Stifter der Bernerlinie, und den berühmten Humanisten und Dekan zu Einsiedeln Albrecht, sowie eine an den Schultheissen zu Aarau, Arnold Segesser von Brunegg, vermählte Tochter Anna. Jakob Johann, Mitherr zu Uster und Hohensax, vermählt mit Elisabeth v. Hohensax, wurde Burger zu Zürich; von seiner Deszendenz ist nichts bekannt. Andreas Roll dagegen (siehe unten) hinterliess nebst drei Töchtern einen Sohn Beat, Herrn zu Uster und Hohensax, der sich mit Barbara Ryser aus Zürich vermählte, 1497 Hohensax zugleich mit seinen andern Burgen Frischenberg und Gams an Johann Vogler verkaufte, und 1534 starb. Sein ältester Sohn Hans Konrad, vermählt mit Barbara Röust, verkaufte 1542 auch Uster dem obgenannten Johann Vogler und verlegte seinen Sitz ganz nach Zürich, währendem sein jüngerer Bruder Beat Wilhelm (siehe unten) sich definitiv in Bern festsetzte. Hans Conrads Sohn Jost, 1567 XVIII er zum Rüden, 1578 des Rats von der Konstaffel und Vogt nach Stäfa, 1587 Befehlshaber über 500 Mann im Zug nach Mülhausen, 1588 Vogt nach Sargans und 1594 Vogt nach Bonstetten, hinterliess von Eva Göldli von Tiefenau keine Kinder und beschloss 1606 diese zürcherische Linie seines edeln Hauses; er war auch 1588 zum Vogt der hinterlassenen Waisen des in einem Erbstreit im Wirtshaus zu Lugnetz von seinem Neffen erschlagenen Freiherrn Johann Philipp von Hohensax ernannt worden. Seine Schwester Barbara, die ihn überlebte, vermählte sich sukzessive mit Joachim Göldli von Tiefenau und Wilhelm Meyer von Knonau. Albrecht, der dritte Sohn Kaspars und der Louisa v. Sax, ist wohl das bekannteste Mitglied seines Hauses. Sowohl sein Geburtsjahr als auch sein Todesjahr sind nicht mehr festzustellen, ersteres dürfte um 1445 zu setzen sein. Einer der bedeutendsten Humanisten seiner Zeit, erlangte er namentlich durch seine schriftstellerische Tätigkeit einen grossen Ruf. Am bekanntesten sind seine «Descriptio Helvetiae», die erste Beschreibung der Schweiz, speziell der Urkantone; sein dem Erzherzog Sigismund gewidmetes Gedicht über die Gerechtigkeit; eine Karl VIII. von Frankreich dedizierte Geschichte der Burgunderkriege; seine allerdings viel Fabelhaftes enthaltende Geschichte des Hauses Habsburg und Bearbeitungen der Legenden der hl. Ida, des hl. Meinrads von Einsiedeln und des hl. Gerold. Durch seine Verwandtschaft mit den Häusern Sax, Zollern, Werdenberg, Württemberg, Zimmern etc. und in seiner Eigenschaft als comes palatinus (dazu erhoben am 20. Oktober 1482) gewann er ausserdem grossen Einfluss am Hofe des Kaisers Friedrich III. und Maximilian, von denen er mit mancherlei diplomatischen Missionen betraut wurde; so soll er auch die dritte Heirat Maximilians mit Bianca Sforza vermittelt haben. Mit der Würde eines comes palatinus sancti Laterani verband er auch diejenige eines kaiserlichen Hofkaplanen und hatte als solcher seinen ständigen Sitz an der kaiserlichen Tafel («commensalis»). Durch den oben angeführten, im Familienarchiv noch vorhandenen Palatinatsbrief Kaiser Friedrichs III. vom 20. Oktober 1482 erhielt er das Recht, Wappenbriefe zu verleihen, Richter und «tabelliones» zu ernennen, zu legitimieren usw.; von ihm sind u.a. die Diplome der Herport zu Bern und Willisau ("†"), der Hegner zu Winterthur, der Edlibach zu Zürich, der Spiser genannt Zwinger zu Bischofszell und Basel, der Mörikofter u.a.m. Von Maximilian erwirkte er für sich und seinen Verwandten Barnabas v. Sax ein Diplom, durch welches jeder mögliche Makel mit Rücksicht auf einen ihrer Ahnen aus dem Geschlechte derer v. Landenberg, welche «Turnirgenoss, Edelleut und nit geborne Herren» seien, getilgt wurde; 1482 und 1492 erhielt er vom Kardinal S. Anastasius zu Rom bedeutende Befugnisse und Privilegien zur Absolution. In seiner Eigenschaft als Stiftsdekan zu Einsiedeln, welche Würde er von 1469 bis zu seinem zwischen 1502 und 1505 erfolgten Tode bekleidete, erhielt er 1495 das Vidimus der goldenen Bulle Kaiser Sigismunds für Einsiedeln. Als Wappen führten die Freien v. Bonstetten von den frühesten Zeiten ihres Erscheinens an - mit der Eingangs angeführten Ausnahme - in schwarzem goldgerandeten Schild drei aufrecht nebeneinanderstehende silberne Wecken, und als Helmzier einen wachsenden silbernen goldbewehrten Schwan. II. Nach Eintritt in das Bernische Burgerrecht. Erwerber desselben ist der schon genannte Andreas Roll, der sich in der zweiten Hälfte des XV. Jahrhunderts nach Bern wandte, wo er am 17. Mai 1463 in die adelige Gesellschaft zum Narren oder Distelzwang aufgenommen wurde. Seinen Sitz scheint er indessen noch auf Uster gehabt zu haben, welches er zusammen mit seinem Bruder Jakob Johann samt den dazugehörigen Lehen von seinem Vater ererbt hatte; daneben war er auch Mitherr zu Hohensax. Mit dem Zürcherharst nahm er noch 1476 an der Schlacht von Grandson Teil, wo er von Heinrich v. Scharnachtal zum Ritter geschlagen wurde. Von seiner Gemahlin Johanna v. Bubenberg, der Tochter des berühmten bernischen Schultheissen Heinrich v. Bubenberg und der Anna Freiin v. Rosenegg und Schwester des Helden von Murten Adrian v. B., hinterliess Andreas Roll drei Töchter und einen einzigen Sohn Beat. Von den ersteren vermählte sich Agatha sukzessive mit Georg vom Stein, Herrn zu Strättligen und Urtenen, Mitherren zu Münsingen, Wyl und Niederwichtrach, und 1494 mit Ludwig v. Diesbach (1452 - 1527), Herrn zu Landshut, Kiesen, Diesbach und Spiez, Witwer der Antonia v. Ringoltingen. Sein Sohn Beat (vgl. oben) hielt sich fast niemals zu Bern auf, dessen jüngerer Sohn Beat Wilhelm dagegen, vermählt 1512 mit Barbara v. Wattenwyl, einer Tochter des Schultheissen Jakob v. W. und der Magdalena v. Muhleren, scheint sich vorwiegend zu Bern aufgehalten zu haben und hinterliess bei seinem 1522 an der Bicocca erfolgten Tode einen Sohn Johann Jakob und eine Tochter Katharina. Am 3. Februar 1499 hatte er von Kaiser Maximilian eine Bestätigung seines Freiherrenstandes, welche ihn und seine Familie in den alten Reichsfreiherrenstand, der durch etwaige Verungenossung Einbusse erlitten haben mochte, wieder einsetzte. Seine Tochter ergriff den Schleier und wurde Seckelmeisterin des Klosters Königsfelden, verliess aber bei der Reformation den geistlichen Stand und heiratete zu männiglicher Verwunderung der Burger der Stadt Bern Wilhelm v. Diesbach, Herrn zu Worb, ein Beispiel, welchem die Äbtissin Agnes v. Mülinen und auch andere Klosterfrauen bald folgten. Johann Jakob ergriff als erster seines Hauses in Bern die staatsmännische Laufbahn; 1542 gelaugte er in den Grossen Rat, 1546 wurde er Landvogt nach Wiflisburg und endlich von 1558 - 76 im Namen des Hauses Orleans-Longueville Gouverneur des Fürstentums Neuenburg, wo er in energischer Weise die Rechte des jungen Prinzen Leonor von Orleans-Longueville als Erben des Hauses Chalons-Orange gegenüber den Ansprüchen des Hauses Guise und der Maria Stuart auf dasselbe verfocht. Er starb 1576 an der Pest. Von seiner 1543 geehelichten Gemahlin Magdalena v. Diesbach (einer Tochter Rudolphs und der Ursula Michel von Schwertschwendi, Enkelin Ludwigs v. D. und der Antonia v. Ringoltingen) hatte er drei Söhne und eine 1572 mit Wilhelm Merveilleux von Neuenburg vermählte Tochter Barbara. Der älteste Sohn Beat Jakob 1543-1595, des Grossen Kates 1572, Landvogt nach Morsee 1587 und nach Murten 1590, Oberst, und von Bern mit wichtigen diplomatischen Missionen bei König Heinrich IV. von Frankreich betraut, hinterliess von Barbara v. Hallwyl verh. 1570 und Salome v. Weingarten verh. 1586 Deszendenz, die aber schon 1642 mit seinem Enkel Beat Jakob erlosch; einer seiner Söhne, Jost, geb. 1579, des Grossen Rates 1610, Hauptmann in Frankreich, vermählt 1606 mit Maria v. Erlach, fiel 1620 bei Tirano. Der zweite Sohn Johann Rudolf, 1544 - 1608, des Grossen Rates 1573, Vogt zu Tscherlitz 1500, wurde durch seine Gemahlin Magdalena v. Erlach verh. 1573 Herr zu Hindelbank; nebst zwei Söhnen hinterliess er von ihr fünf in die Familien v. Diesbach, Lombach, v. Wattenwyl, v. Goumoens und Tscharner verheiratete Töchter, von denen Agatha Hindelbank an ihren Gemahl Niklaus Lombach 1583 - 1666, des Kleinen Rates etc., brachte. Mit den Söhnen seines ältesten Sohnes Johann Ulrich 1576-1623, Anton und Bernhard, die 1628 bei den Belagerungen von Breda und La Rochelle unvermählt fielen, starb seine Deszendenz ebenfalls aus. Des Gouverneurs zu Neuenburg dritter Sohn, Ulrich 1548 - 1608, wurde am savoyischen Hofe erzogen und gelangte 1585 in den Grossen und 1595 als erster seines Hauses in den Kleinen Rat oder Senat der Stadt und Republik Bern. Unter Heinrich von Conde war er in Frankreich Oberst über 21 Fahnen; als Mann von grossem diplomatischen Geschick wurde er von Bern mit vielen Gesandtschaften betraut, so 1571 nach Savoyen und 1594 zu Heinrich IV. nach Frankreich. Durch seine 1577 mit Anna v. Neuchatel-Vaumarcus, Tochter Johanns und der Magdalena v. Laviron, Erbtochter ihres Hauses, vollzogene Ehe gelangte er in den Besitz der Herrschaften Vaumarcus, Travers, Noiraigue und Rosieres im Neuenburgischen und Andressant, Bavant, Laviron und Trevilliers in Burgund; einer der grössten Rebbesitzer im Neuenburgischen, war er durch seinen Vater Herr zu Urtenen und Mattstetten und durch Kauf seit 1595 auch zu Jegistorf und starb mit Hinterlassung eines sehr grossen Vermögens. Seine Gemahlin gab ihm zwei Töchter und fünf Söhne, von denen aber nur drei, nämlich Johann 1584-1640, Franz 1588-1648 und Andreas 1604-1649 männliche Deszendenz hatten. Johann, Mitherr zu Vaumarcus, vermählt mit Margareta v. Blonay, hinterliess jedoch ausser einer sukzessive mit Jakob Maillardoz, Kastlan von Villette, und Johann Philipp Rosset, Bürgermeister zu Lausanne verheirateten Tochter Margareta nur zwei Söhne, die ledig verstarben. Franz, Mitherr zu Travers, des Grossen Raths 1629, vermählt 1613 mit Maria v. Erlach und 1639 mit Ursula Wurstemberger, hatte aus erster Ehe ebenfalls zwei Söhne und eine Tochter. Der älteste derselben, Ulrich. 1620 - 83, Offizier in Frankreich, Mitherr zu Travers und Noiraigue, zeugte einen Sohn Gerhard, der 1080 ledig verstarb, und eine Tochter Maria, die einen Teil von Travers ihrem Ehemann Henry Sandoz aus Neuenburg zubrachte; der jüngere Sohn dagegen, Franz Ludwig 1029 - 82, Mitherr zu Travers und Herr zu Rosieres, Grossjägermeister des Prinzen von Orleans-Longueville, trat in pfälzische Dienste und nahm als Gesandter des Kurfürsten von der Pfalz an der Krönung König Karl II. von England teil, wo er sich mit Anna Carey aus dem Hause der Grafen von Dover und Rochefort, verheiratete. Des letzteren ältester Sohn Karl August 1601 - 1744, Herr zu Travers und des Grossen Rates zu Bern, hinterliess von Rosina v. Wattenwyl nur zwei Söhne, von denen der jüngere Gabriel Friedrich, geb. 1092, jung bei der Belagerung von Lille 1709 fiel, der ältere aber, Franz Ferdinand, geb. 1090, Mitherr zu Travers, nach Berlin zog, Jägermeister König Friedrichs II. wurde und 1751 ebenfalls ledig verstarb. In seinem Testament vermachte er Friedrich dem Grossen seinen Anteil an der Herrschaft Travers, welcher sie dem bekannten General Ruprecht Scipio v. Lentulus schenkte. Sein Vetter Johann Franz jedoch, geb. 1704 (Sohn Friedrich Ludwigs 1664 - 17.., Herrn zu Rosieres, Churfürstlich Hannoveranischen Gesandten 1704, Verfasser interessanter Memoiren, und der Judith v. Merveilleux), Herr zu Rosieres, focht dieses Testament an und verlangte gerichtlich vom König die Herausgabe von Travers, mit der Begründung, dass diese Herrschaft nach Lehensrecht auf ihn zurückfallen sollte. Der Entscheid wurde vorn König dem Staatsrat von Neuenburg anheimgestellt, welcher Travers dem Herrn v. Bonstetten zusprach. Nach dessen 1700 erfolgten kinderlosen Ableben gelangte auch dieser Teil von Travers durch Kauf an die Familie Sandoz - die durch Heirat ja schon Anteil an dieser Herrschaft besass - , welche sich in der Folge Saudoz-Travers nannte. Ulrichs und Anna v. Neuenburg-Vaumarcus' dritter Sohn Karl 1595 - 1075, Mitherr und in der Folge Herr zu Vaumarcus und zu Jegistorf, des (Grossen Rates 1624, Teutschordensvogt zu Sumiswald 1625 - 51, des Kleinen Rates 1651, hinterliess aus seinen zwei Ehen mit Barbara v. Wattenwyl und Johanna Manuel nur fünf in die Familien v. Diesbach, v. Büren, Wurstemberger, v. Wattenwyl und Dachselhofer verheiratete Töchter, von denen Maria Jegistorf ihrem Ehemann Niki aus von Wattenwyl, Herrn zu Diesbach, und Margaretha Vaumarcus ihrem Gemahl David v. Büren, nachmals Venner zu Metzgern, zubrachte, in dessen Familie diese Herrschaft, welche die Prinzessin Maria von Bourbon-Conde schon für Ulrich v. Bonstetten ans politischen Rücksichten zur Baronie erhoben hatte («gibet a 3 piliers»), bis in neuester Zeit verblieb. Ulrichs vierter Sohn, Rudolf 1596 - 1631, Mitherr zu Travers, des Grossen Rates 1624 und Schultheiss nach Murten 1630, zeugte mit Magdalena v. Erlach ebenfalls nur Töchter; der fünfte und jüngste Sohn dagegen, Andreas, 1604 - 49, Herr zu Urtenen und seit 1629 auch zu Kehrsatz, Mitherr zu Trevilliers und Laviron in Burgund, Hauptmann in Frankreich, des Grossen Rates 1632, Vogt nach Morsee 1639 und nach Baden 1648, hinterliess von seinen beiden Frauen Anna v. Diesbach und Anna Michel von Schwertschwendi zahlreiche Deszendenz, die sich in der Folge in mehrere Äste teilte. Derjenige seines zweiten Sohnes Wolfgang, 1637 - 1715, Herr zu Kehrsatz, Vogt nach Oberhofen 1685 und zu Gottstatt 1708, blüht noch heutzutage und derjenige seines vierten Sohnes Karl 1641 - 88, Vogt auf Thorberg 1678, erlosch erst in jüngster Zeit in der Person des verdienten Archäologen Gustav Karl Friedrich v. B. Beinahe alle Mitglieder dieser alten Dynastenfamilie widmeten sich in ihrer zweiten Heimat Bern von der Mitte des XVI. Jahrhunderts an der Magistratur und sassen bis 1798 ununterbrochen im Grossen und vielfach auch im Kleinen Rate der Republik. In ihrer Jugend traten viele auch in fremde Kriegsdienste, vorab in französische, holländische, piemontesische und später englische. Einer der sechs Söhne des oben genannten Landvogtes auf Thorberg Karl (1641 - 88), Albrecht, 1678 - 1720, Hauptmann im Regiment Stürler in Holland, wurde 1709 bei Malplaquet verwundet und in einer flamischen Familie verpflegt, heiratete 1717 zu Tournay Agnes de Mondet, von welcher er Deszendenz hinterliess, die in Flandern verblieb und erst 1860 mit Henry Louis Ignace Vincent de Bonstetten, vermählt 1833 mit Victoire Henriette Ghislaine de Bonaert, erlosch. Die Berner Linie hat bis heute das Bürgerrecht von Vaumarcus beibehalten, bedingt durch den anfänglichen Doppelbesitz bernischen und neuenburgischen Herrschaften unter Karl (1641 - 1688) und Andreas (1638 - 1690). Unter dessen Nachkommen spaltete sich die Familie in die nach ihren Landgütern benannten Zweige von Valeyres(-sous-Rances) und Sinneringen (August) auf. Der Zweig von Valeyres, dem auch Karl Emanuel und Karl Viktor angehörten, starb mit Gustav aus. Der Sitz Sinneringen wurde 1926 verkauft. Den Junkerntitel führte das Geschlecht in Bern seit seinem ersten Erscheinen daselbst; 1651 erhielt es das Prädikat «Wohledelfest» und den Vorsitz im Kleinen Rate mit den Erlach, Diesbach, Mülinen und Wattenwyl. Von den Herrschaften und Gütern der Familie aus dieser Periode sind namentlich zu erwähnen: in deutschen Landen Urtenen und Mattstetten 1553-1700, Hindelbank 1591 (ganz seit 1602)- 1623, Jegistorf 1595-1651 und Kehrsatz 1629 bis ca. 1700, in welschen Landen Vaumarcus, Travers, Rosieres und Noiraigue; sodann ein Landgut zu Oberwichtrach 17.. - 1797, Sinneringen 1800 - 1888 und ein Rebgut zu Valeyres seit Anfang des XVIII. Jahrhunderts bis heutzutage. Heutiger Grundbesitz: städtische Grundstücke, das Schloss St. Barthelemy in der Waadt seit 1894, Bellerive bei Thun seit 1897, Valeyres. Ausser den schon genannten Mitgliedern dieses Hauses sind noch besonders hervorzuheben: Karl Emanuel 1706 - 73, des Grossen Rates 1745, Landvogt nach Buchsee 1748, Senator 1753, Welschseckelmeister 1765; sein Sohn Carl Viktor 1745 - 1832, des Grossen Rates 1775, Vogt nach Saanen 1779, nach Nyon 1787 und Gesandter in die ennetbürgischen Vogteien 17.. Von seinem Vater nach den neuesten Grundsätzen des 18. Jahrhunderts erzogen, studierte er zu Yferten und Genf, wo er in den Kreis der dortigen Gelehrten und Schriftsteller eingeführt wurde und sich darin bald heimisch fühlte. Durch ihren Einfluss fühlte er sich von den in Bern herrschenden Tendenzen mehr und mehr abgestossen und nahm für längere Zeit seinen Aufenthalt in Genf, besuchte zur Vollendung seiner Studien Leyden, Paris und London, wo er mit den bedeutendsten literarischen Grössen seiner Zeit bekannt wurde. Mit Matthison, Grey und Johannes v. Müller verband ihn enge Freundschaft; in Valeyres unterstützte er letzteren in der Abfassung seiner Sckweizergeschichte. Weit über die Grenzen seines Vaterlandes als philosophischer Schriftsteller bekannt, mögen von seinen Schriften hier erwähnt werden die «Reise in das Latium», «L'homme du Midi et du Nord», «Briefe über ein Hirtenland», sowie sein Briefwechsel mit Matthison, Friederike Brun, Zschokke und a.m. - Gustav Karl Ferdinand 1816-1891, KuK Kämmerer, Verfasser bekannter Werke über Archäologie, namentlich Pfahlbauten («Recueil d'Antiquites Suisses»), und endlich August 1796 - 1879, bekannt als Landschaftsmaler. Wappen: das eingangs angeführte. Devise: «Candore»« Zunftangehörigkeit: Distelzwang. Literatur: Egli , der ausgestorbene Adel von Zürich; über Karl Victor v. Bonstetten": Steinlen, « Karl Victor v. Bonstetten»; über Albrecht v. Bonstetten namentlich Büchi «Albrecht v. Bonstetten». Frauenfeld 1889; ferner bernische Biographien; A. de Steiger, «Les generaux bernois» etc. (Info: SGB) weiterführende Info: HLS Wiki
Verheiratet / Verbunden mit:
N.N.
Kind:
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Quellen
1) Quelle: Bonstetten: Genealogie von Bonstetten von Bern, Seite: 3 S.31 / 6 S.8622) Quelle: Bern: Genealogien burgerlicher Geschlechter der Stadt Bern, Seite: 1 S.93
3) Quelle: Schweiz: Historisches Lexikon der Schweiz
4) Quelle: Bonstetten: Généalogie de la maison Bonstetten
5) Quelle: Rübel-Blass Ahnentafeln, Seite: S.202
6) Quelle: Bonstetten: Genealogie von Bonstetten von Bern
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